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Aus Energieeinsparverordnung EnEV wird das Gebäudeenergiegesetz GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01. 11. 2020 in Kraft getreten und löst damit das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Von wesentlicher Bedeutung für unser Dachgewerk sind die maximalen U-Werte, die bei dem Einbau von Wärmedämmungen im Gebäudebestand zu berücksichtigen sind. Änderungen bei den bisherigen Anforderungen und Vorgehensweisen nach EnEV gibt es nicht.
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